Das ABC der Grundschule Planegg

A

  • Adresse > Kontaktdaten
  • Arbeitsgemeinschaften sind Kurse, die meist nachmittags angeboten werden, wie z.B. Sport, Musik oder Literatur. Nach erfolgreicher Anmeldung zu Beginn des Schuljahres ist die regelmäßige Teilnahme verpflichtend.
  • Arzttermine sollten nach Möglichkeit auf den Nachmittag gelegt werden.

E

  • Elternsprechtage: Hier werden die Eltern über die Lernentwicklung ihres Kindes informiert. Außerdem bieten alle Lehrkräfte der Schule wöchentlich eine terminierte Sprechzeit an, in der sie nach rechtzeitiger Voranmeldung für Gespräche zur Verfügung stehen (> Sprechstunde).
  • Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er hat gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten. Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten für den Elternbeirat, in der Schule mitzuwirken und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule mitzugestalten.
  • Erreichbarkeit: In dringenden Fällen (z.B. bei einer plötzlich auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall) ist es notwendig, dass wir die Eltern des betroffenen Kindes durchgehend erreichen können. Daher ist es auch unumgänglich, dass wir stets eine aktuelle Telefon- oder Handynummer der Eltern oder sonstiger Angehöriger haben. Im Krankheitsfall muss Ihr Kind abgeholt werden. Es darf nicht alleine heimgehen.

F

  • Fahrradausbildung: Im 4. Schuljahr findet eine Radfahrprüfung statt. Die Kinder lernen, wie man sich sicher mit dem Fahrrad im Verkehr bewegt. Auch das Erlernen der theoretischen Kenntnisse ist Bestandteil der Ausbildung. Deren Inhalte werden durch einen vorgeschriebenen Test abgefragt. Die jährlich stattfindenden Übungsstunden der Jugendverkehrsschule der Polizei dienen vor allem dazu, die Kinder fein- und grobmotorisch auf den sicheren Umgang mit dem Fahrrad vorzubereiten. Die Polizei empfiehlt deswegen auch, dass Ihr Kind erst nach bestandener Prüfung mit dem Rad in die Schule fährt.
  • Ferien legt das Kultusministerium fest. Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Reisen und Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Ausnahmefälle anerkannt werden. An sogenannten Brücken- bzw. Fenstertagen übrigens findet der Unterricht im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern wie gewohnt statt.
  • Ferienbetreuung: Als freiwillige Leistung der Gemeinde Planegg besteht die Möglichkeit, parallel zum Hort an der Ferienbetreuung der Mittagsbetreuung teilzunehmen.
  • Fernsehen: Sie als Eltern tragen zu einer guten Lernentwicklung Ihres Kindes bei, indem Sie den Fernsehkonsum Ihres Kindes zeitlich begrenzen und mit ihm über gesehene Sendungen sprechen.
  • Feste und Feiern: Lernen und miteinander leben ist in der Schule nicht trennbar. Darin eingebunden sind Kreativität, sportliche und musische Elemente, künstlerische und handwerkliche Bildung, die in Festen und Feiern demonstriert und ausgelebt werden können. Zudem stärken sie das Sozialverhalten und vermitteln Wertevorstellungen. Deshalb gehören Feste und Feiern zum festen Programm unseres Schullebens im Ablauf des Jahres.
  • Der Förderverein „Förderverein der Grundschulen Planegg und Martinsried e.V.“ dient der Förderung der Bildungs- und Erziehungsanliegen unserer Schule. Mit Ihrer Mitgliedschaft können Sie diese Arbeit unterstützen, die sicherlich auch Ihrem Kind zu Gute kommt! Alle Informationen finden Sie auf www.fv-planegger-gs.de. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Vorsitzenden, an die Vereinsmitglieder und an alle Spender. Durch Sie kann das für die Kinder so wichtige Schulleben noch besser gestaltet werden.
  • Fundsachen: Liegengebliebene Kleidungsstücke werden in Boxen in den Gängen der verschiedenen Stockwerke gesammelt. Außerdem werden sie meistens vor Ferien gesammelt ausgelegt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden einer wohltätigen Organisation gespendet.

G

  • Gebundener Ganztag: Hier findet der Unterricht in rhythmisierter Form von 08.10 Uhr bis 15.30 Uhr (1. und 2. Klasse) bzw. 16.00 Uhr (3. und 4. Klasse) statt: Intensive Lernphasen stehen in ständigem Wechsel mit musischen, sportlichen und künstlerischen Phasen in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern. Auch das gemeinsame Spiel kommt nicht zu kurz. Die Kinder erhalten ein kostenpflichtiges frisch gekochtes Mittagessen in der Mensa.
  • Die Gesundheit Ihrer Kinder ist das wichtigste Gut! Tragen Sie bitte durch die richtige Ernährung dazu bei, dass Ihre Kinder gesund und fit bleiben. Salate, Obst, Gemüse, Milch und Vollkornprodukte enthalten lebenswichtige Vitamine und Nährstoffe und sollten daher möglichst täglich auf dem Speiseplan stehen. Zusätzlich erhalten unsere Schüler fast wöchentlich kostenlos Obst für die Pause. Dieses Projekt wird von der EU gefördert.

H

  • Handy: Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nur zu Unterrichtszwecken auf Aufforderung der Lehrkraft erlaubt. Bedenken Sie bitte, dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.
  • Hausaufgaben dienen der Übung des gelernten Unterrichtsstoffes: Kontrollieren Sie bitte, ob Ihr Kind die Hausaufgaben vollständig erledigt und ob es die gemachte Hausaufgabe in die Schultasche packt.
  • Hausordnung: Damit ein vernünftiges und erfreuliches Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft möglich ist, halten wir alle die Regeln für ein gutes Miteinander voller Respekt und Höflichkeit ein.
  • Hausschuhe tragen die Kinder für ein sauberes Schulhaus bzw. Klassenzimmer.
  • Homepage: Auf unserer Homepage www.grundschule-planegg.de können Sie sich über wichtige Termine und Höhepunkte unseres vielfältigen Schullebens informieren.

J

  • Jacken und Schuhe werden in der Garderobe aufbewahrt. Die Kleidung sollte bitte zweckmäßig und den Witterungsverhältnissen angepasst sein.

K

  • Kontaktdaten der Schule:
    Grundschule Planegg
    Josef von Hirsch Str. 3
    82152 Planegg
    Tel: 089/ 859 73 74
    Fax: 089/ 859 36 32
    info@grundschule-planegg.de
    www.grundschule-planegg.de
    Schulleitung: Sebastian Körber (Rektor), Julian Weller (Konrektor)
    Sekretariat: Stefanie Eigel (Verwaltungsangestellte)
    Hausmeister: Eduard Kornblum (Technischer Hausverwalter)
  • Kontodaten für Überweisungen:
    Kontoinhaber: Volksschule Planegg
    Kreissparkasse München/Starnberg/Ebersberg
    IBAN: DE76 7025 0150 0028 0328 45
    BIC: BYLADEM1KMS
    Bitte Klasse, Name des Kindes und Betreff angeben
  • Kopfläuse kommen in den besten Familien vor. Ihr Kind darf die Schule mit Kopfläusen nicht besuchen. Bei Befall müssen Sie die Schule benachrichtigen. Bitte führen Sie dann dringend entsprechende Behandlungsschritte durch.
  • Krankmeldung: Entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit bis 8.10 Uhr telefonisch unter 8597374, über den Schulmanager oder per Mail (info@grundschule-planegg.de). 

L

  • Der Lehrplan wird vom Kultusministerium amtlich festgelegt und bietet die Grundlage für die Unterrichtsarbeit der Lehrkraft (www.lehrplanplus.bayern.de)
  • Grundlage für Leistungsbewertung und Beratung der Schüler sind entsprechend der Art des Faches in angemessenen Zeitabständen zu erbringende Nachweise schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungen. Der Inhalt ergibt sich aus dem Unterricht. Proben werden im Jahrgangsstufenteam konzipiert. Der Anspruch der Aufgaben ergibt sich aus den Anforderungsstufen Reproduktion, Reorganisation, Transfer und problemlösendes Denken.
  • Lernpaten: An unserer Schule gibt es ehrenamtliche Lernpaten, die Kindern Zeit und Unterstützung schenken und mit ihnen alleine oder in Gruppen wöchentlich üben. Die Hilfe erfolgt kostenlos. Polizeiliches Führungszeugnis und Verschwiegenheitserklärung von Seiten der Lernpaten liegen vor.
  • Lernentwicklungsgespräche > Zeugnis

M

  • Mitarbeit von Ihrer Seite ist herzlich willkommen! Helfen Sie mit, dass Ihrem Kind die Schule Freude bereitet. Ihr Vorbild ist sehr wichtig. Arbeiten Sie bitte mit der Lehrkraft zusammen. Erziehungsarbeit zu Hause und in der Schule soll sich sinnvoll ergänzen.
  • Das Mitteilungsheft dient der gegenseitigen Möglichkeit für Kurzmitteilungen. Es sollte von Ihnen täglich eingesehen werden. Mitteilungen von Ihnen an uns muss Ihr Kind von sich aus der Lehrkraft vorlegen.

N

  • Nachmittagsbetreuung: Nach dem Unterricht kann Ihr Kind in die Mittagsbetreuung oder den kommunalen Hort gehen. Über die Aufnahme entscheiden die Einrichtungen selbst. Die wichtigsten Informationen darüber finden Sie auf der Seite der Gemeinde Planegg (Link)

O

  • Orientierungsarbeiten und Vergleichsarbeiten (VERA): Orientierungsarbeiten finden in Jahrgangsstufe 2 im Fach Deutsch (Rechtschreiben) statt. Sie geben Auskunft über Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler und sind somit ein wichtiges Instrument für eine gezielte individuelle Förderung. Zudem ermöglichen sie den Schulen und den einzelnen Lehrkräften eine direkte Rückmeldung über die Effektivität ihres Unterrichts. Vergleichsarbeiten (VERA) orientieren sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz und dienen sowohl der Unterrichtsentwicklung als auch der Diagnose und damit der individuellen Förderung. Sie werden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Fachbereiche in Mathematik und Deutsch werden in jedem Jahr unterschiedlich einbezogen.

P

  • Ein gesundes Pausenbrot ist lebenswichtig wie ein ausgewogenes Frühstück! Geben Sie Ihrem Kind am besten Wasser, Saft oder Tee, Obst, Gemüse, Milchprodukte und (Vollkorn-)Brot mit. Denken Sie bitte auch an eine umweltfreundliche Verpackung!
  • Die Patenschaft für unsere ABC-Schützen übernehmen Kinder zumeist aus der 3. Klasse, um über die ersten Hürden hinwegzuhelfen.

R

  • Regeln sind wichtig für ein gutes, vertrauensvolles Zusammenleben in der Gemeinschaft. Wir alle halten uns an die Hausordnung bzw. an die Klassenregeln.
  • Für Fahrräder und Roller sind auf dem Hof entsprechende Ständer zum Abstellen und Absperren aufgestellt.

S

  • Im Winter gehen die Klassen auf der Kunsteisbahn hinter dem Feodor-Lynen-Gymnasium Schlittschuhfahren
  • Schulbücher sollten bitte pfleglich behandelt werden. Verloren gegangene oder "schlecht" behandelte Bücher müssen ersetzt bzw. bezahlt werden.
  • Zeiten des kostenlosen und ohne Anmeldung nutzbaren Schulbusses:
    • Ruffiniallee / Thürheimstraße 7.45 Uhr
    • Ruffiniallee / Karlstraße 7.47 Uhr
    • Hofmarkstr. / Heimstättenallee 7.49 Uhr
    • Hutfeldstraße 7.50 Uhr
    • Grundschule 7.56 Uhr
  • Das Schulhaus ist für die Schüler da. Wenn Sie Ihr Kind morgens zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte am Schultor oder am Eingang und warten Sie bitte vor dem Schulgebäude, wenn Sie Ihr Kind abholen! Diese Regeln bestehen zum Schutz Ihres Kindes. Schulfremde Personen können sich leicht "einschleichen", wenn Erwachsene zum normalen Bild im Treppenhaus und auf den Schulgängen gehören. Wir müssen unsere Schulkinder vor möglichen Übergriffen schützen! So sieht es auch das Sicherheitskonzept vor.
  • Schulische Veranstaltungen: Die Teilnahme an allen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht, auch wenn sie am Nachmittag stattfinden.
  • Schullandheimaufenthalte sind schulische Veranstaltungen. Die Durchführung ist in allen Jahrgangsstufen möglich, aber nicht verpflichtend.
  • Schulleben: Schule soll Spaß machen! Wir sind nicht nur eine Lern-, sondern auch eine Lebensgemeinschaft! "Schulleben" bedeutet also gemeinsam arbeiten und lernen, aber auch feiern, im Morgenkreis miteinander sprechen, einander kennen lernen und respektieren, singen, musizieren, Theater spielen und vieles mehr.....
  • Schulranzen: Um das Gewicht des Schulranzens so gering wie möglich zu halten, haben die Kinder im Klassenraum Stauraum unter ihren Bänken. Unterrichtsmaterialien können dort verwahrt werden. Im ersten Schuljahr sollten Sie Ihrem Kind täglich dabei helfen, seinen Ranzen für den nächsten Tag selbst zu packen, bis es dies allein bewältigen kann. Bitte räumen Sie den Schulranzen wöchentlich mit Ihrem Kind auf. Überprüfen Sie dabei, ob Arbeitsmaterialien ersetzt werden müssen.
  • Schulwegsicherheit: Ihre Kinder sollen sicher zur Schule kommen. Deshalb stehen an gefährlichen Straßen Erwachsene, die den Schulweg sichern. Seit Jahren organisiert Frau Anett Prenzlow (Tel.: 8596214 / 01752600663) den Einsatz der Schulweghelfer. Sie freut sich über Meldungen. Der Kontaktbeamte der Polizei, Herr Blank, steht auch vor allem zu Schuljahresbeginn morgens vor der Schule. Außerdem erklärt er den Schulanfängern in der ersten Schulwoche, wie sie sich auf dem Schulweg verhalten sollen. Denken Sie selbst bitte dringend daran, dass Ihr Verhalten auch im Straßenverkehr Vorbildfunktion hat. Nutzen Sie bitte in der Pasinger Str. für die Überquerung der Straße selbst auch immer die Ampel. Damit die Kinder gut gesehen werden, bekommen sie auch zu Beginn der ersten Klasse eine Sicherheitsweste geschenkt, die sie auf dem Weg zur Schule tragen können.
  • Das Sekretariat ist für Ihre Belange von Montag bis Freitag von 7.50 Uhr bis 12.15 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
  • Smartwatches: Für die Zeit des Unterrichts sind Smartwatches in den sogenannten „Schulmodus“ (interaktive Funktionen, Abhörfunktion und GPS-Tracking sind ausgeschaltet) zu versetzen. Die Geräte können dann in dieser Zeit ausschließlich als Uhr verwendet werden. Im Zweifel müssen die Uhren ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden. Bedenken Sie bitte, dass die Schule für diese Geräte bei Beschädigung oder Verlust nicht haftet.
  • Sportunterricht:
    • Die Teilnahme ist nur mit geeigneter Sportkleidung gestattet (Hallensportschuhe, „non marking“-Sohlen, keine Gymnastikschläppchen).
    • Im Unterricht dürfen keine Schmuckstücke getragen werden. Ohrringe müssen herausgenommen werden. Ohrstecker, die nicht entfernt werden können, müssen vom Kind oder den Eltern – nicht vom Lehrer – abgeklebt werden. Freundschaftsbändchen müssen abgenommen werden.
    • Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammenzubinden.
    • Freistellung: Sollte das Kind am Sportunterricht nicht mitmachen können, teilen die Eltern dies der Lehrkraft schriftlich mit. Sollte es sich bei den Sportstunden um Randstunden handeln, ist es möglich, dass das Kind schon früher vom Unterricht befreit wird.
  • Wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft wünschen, nutzen Sie ihre Sprechstunde. Vermeiden Sie bitte "Tür-und-Angel-Gespräche", in denen man ein Problem oder eine Frage grundsätzlich nicht angemessen lösen und besprechen kann. Falls Sie nicht ganz allgemein mit dem Lehrer über ihr Kind sprechen möchten und ein besonderes Anliegen haben, setzen Sie bitte den Lehrer schon zuvor über die gewünschte Thematik schriftlich in Kenntnis, damit er sich auf das Gespräch vorbereiten bzw. nötige Unterlagen mitbringen kann.

U

  • Informationen zum Thema Übertritt erhalten Sie unter anderem auf der Seite für Unterricht und Kultus: www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
  • Unfall: Gegen Unfälle in der Schule und auf dem (notwendigen) Schulweg sind die Schüler über die Gemeinde versichert; eingeschlossen sind auch alle Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen). Wenn ein Schüler nach einem Schulunfall den Arzt aufsucht, muss diesem mitgeteilt werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
  • Eine Unterrichtsbefreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. bei Hochzeit oder Todesfall eines nahen Verwandten). Unterrichtsbefreiung für einen Tag erteilt die Lehrkraft. Eine längere Unterrichtsbefreiung muss vom Schulleiter geprüft und genehmigt werden. Das Kultusministerium hat klargestellt, dass Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten nicht als Gründe für die Beurlaubung von Schülern anerkannt werden können.
  • Unterrichtsbeginn ist um 8.10 Uhr, aber bereits ab 7.55 Uhr sind die Klassenzimmer geöffnet.
  • Falls an bestimmten Tagen früher Unterrichtsschluss ist, werden Sie rechtzeitig schriftlich darüber informiert.
  • Unterrichtszeiten:
    • 1. Stunde: 8.10 – 8.55 Uhr
    • 2. Stunde: 8.55 – 9.40 Uhr
    • 3. Stunde: 9.40 – 10.25 Uhr
      Pause: 10.25 – 10.55 Uhr
    • 4. Stunde: 10.55 – 11.40 Uhr
    • 5. Stunde: 11.40 – 12.25 Uhr
    • 6. Stunde: 12.25 – 13.10 Uhr
      Ganztag 1./2. Klasse:
    • 12.25 Uhr – 14.00 Uhr (Essen und Freizeit)
    • 8. Stunde: 14.00 – 14.45 Uhr
    • 9. Stunde: 14.45 – 15.30 Uhr
      Ganztag 3./4. Klasse:
    • 13.10 Uhr – 14.30 Uhr (Essen und Freizeit)
    • 8. Stunde: 14.30 – 15.15 Uhr
    • 9. Stunde: 15.15 – 16.00 Uhr

V

  • Bitte melden Sie Veränderungen der Adresse bzw. der Telefonnummer zeitnah im Sekretariat.
  • Vergleichsarbeiten (VERA): Siehe bitte Orientierungsarbeiten.
  • Vertretung: Erkrankt eine Lehrkraft längerfristig, wird beim Schulamt eine Mobile Reserve angefordert. Diese erhält einen Plan mit den wichtigsten Informationen. Wird uns keine  Mobile Reserve zur Verfügung gestellt, tun wir unser Bestes, um die Unterrichtsversorgung durch Vertretung einer unserer Lehrkräfte oder durch die Aufteilung der Kinder in andere Klassen aufrecht zu halten.
  • Vorbildfunktion: Egal, ob es um Freundlichkeit und Fairness oder Disziplin und Rücksichtnahme geht: Wir Erwachsenen geben mit unserem Verhalten ein Beispiel für die Kinder ab.

Z

  • Zeugnisse und Lernentwicklungsgespräche: Zeugnisse halten den Leistungsstand Ihres Kindes durch Noten und Verbalbeurteilungen fest. Sie werden am Ende der 2. und 4. Jahrgangsstufe verteilt. In der 4. Klasse gibt es im
    Januar außerdem einen kurzen Überblick über den Notenstand und im Mai ein Übertrittszeugnis.
    In Lernentwicklungsgesprächen tauschen sich der Lehrer und das Schulkind im Beisein der Eltern in einem zwanzig- bis dreißigminütigen Dialog über die Lernentwicklung und den Leistungsstand des Schulkindes aus. So lernt das Kind das Reflektieren über das eigene Lernen, was im LehrplanPlus eine zentrale Rolle spielt. Am Ende des Gesprächs wird eine gemeinsame Zielvereinbarung getroffen, die die Weiterentwicklung des Kindes in der Schule unterstützen soll. Abschließend unterzeichnen alle Beteiligten den Einschätzungsbogen. Das Original wird den Eltern als Ersatz für das Zwischenzeugnis ausgehändigt. Eine Kopie verbleibt für die Schülerakte in der Schule.
    Folgend eine Übersicht, wann ein Lernentwicklungsgespräch stattfindet bzw. wann ein
    Zeugnis ausgehändigt wird.

 

  Halbjahr Jahr
1. Klasse LEG LEG
2. Klasse LEG Zeugnis
3. Klasse LEG LEG
4. Klasse Zwischeninformation bzw. Übertrittszeugnis Zeugnis

Bild Stifti stehend