Ausgenommen davon sind einfachere Anliegen, wie bspw. der Antrag auf die Einrichtung eines vorübergehenden Halteverbots (HV) wegen eines Umzuges oder der Aufstellung eines Schuttcontainers (hier kann mit der üblichen Vorlaufzeit von 2 Wochen gerechnet werden).
Verkehrsrechtliche Anordnungen von größerem Umfang (z.B. Vollsperrungen) können bis Ende Februar und dann wieder ab Anfang April bearbeitet werden.
Bitte wenden sie sich wie gewohnt per Mail an: ordnungsamt@planegg.de