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Auskunftssperre



Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister für Auskunftszwecke an Dritte. Liegen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen, haben Sie die Möglichkeit, die Eintragung einer Auskunftssperre zu beantragen.

 

Notwendige Angaben/Unterlagen

  • der Familienname,
  • der Vorname,
  • das Geburtsdatum,
  • die Anschrift,
  • und ein stichhaltiger Grund

 

Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erstellt. Bitte das Formular ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit geeigneten Nachweisen im Rathaus einreichen.

 

Kosten

Der Eintrag einer Auskunftssperre ist kostenlos.





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