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Antrag für einen vorübergehenden Gaststaettenbetrieb



 

Antrag auf Gestattung

Wird bei einer Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt benötigt man eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis. Diese kann unter erleichterten Voraussetzungen im Ordnungsamt beantragt werden.

Keiner Genehmigung bedarf, wer kostenlose Getränke und/oder Speisen z.B. aus Anlass einer Geschäftseröffnung, eines Geschäftsjubiläum usw. abgibt.

Senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag unterschrieben an den:

Gemeinde Planegg

Ordnungsamt

Pasinger Str. 8

82152 Planegg





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