Sitzungen

Herzlich willkommen im Rathaus

Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag: 08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag:  08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:  07.00 – 12.00 Uhr
Für folgende Ämter bitten wir um Terminvereinbarung: …mehr

Aufgaben

Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Beschreibung

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 01.09.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
 

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