Bebaungsplan Nr. 85 - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Planegg hat am 06.12.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, für die Erweiterung des Gewerbegebiets in Steinkirchen in Verlängerung der Semmelweisstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Luftbild mit Geltungsbereich

Geobasisdaten Bay.Vermessungsverwaltung 2019

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

    • Im Norden und Osten durch Grünflächen, die im Regionalplan als Trenngrün dargestellt sind.
    • im Süden durch einen Gehölzsaum am Rande des Gewerbegebiets Steinkirchen  
    • im Westen durch das bestehende Gewerbegebiet an der Semmelweisstraße mit angrenzendem Fuß- und Radweg nach Gräfelfing und weiter nach Martinsried

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht, um zwei im Gewerbegebiet Steinkirchen ansässigen Firmen die beabsichtigte Expansion zu ermöglichen, die aufgrund aktuell fehlender Nachverdichtungspotentiale in Planegg und Martinsried ansonsten nicht ermöglicht werden kann.

Innerhalb des Geltungsbereichs soll auf einer bebaubaren Fläche von ca. 10.000 m² das Baurecht für Büro- bzw. Laborgebäude sowie der Möglichkeit einer firmeneigenen Kindertagesstätte geschaffen werden. Die künftige Bebauung soll in Anordnung und Höhenstaffelung eine Fortentwicklung der bisherigen Bebauung an der Semmelweisstraße darstellen.

Die für die Baumaßnahme notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen sind im Geltungsbereich nördlich der bebaubaren Fläche nachzuweisen und herzustellen.

Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung

Nach Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird die Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und 2 sowie gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Für Informationen und Rückfragen stehen wir nach vorheriger Terminvereinbarung gerne zur Verfügung (Bauamt im Rathaus der Gemeinde Planegg, Pasinger Straße 8, 82152 Planegg, Zi. 114)                                                                           

Bitte beachten Sie den untenstehenden Hinweis im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie.

Zur Vermeidung persönlicher Kontakte sind Fragen vorzugsweise telefonisch oder per Mail zu klären. Für persönliche Termine gelten die jeweils aktuellen Corona-Regeln. Aktuell ist das Rathaus nur nach Voranmeldung betretbar. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung wie folgt: Bauamt Telefon: 089/ 899 26-208, vertretungsweise 089/ 899 26-217, E-Mail Sachbearbeitung: eusemann@planegg.de

Auf die dringende Einhaltung der jeweils gültigen Corona-Regeln wird verwiesen.

drucken nach oben