Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes - erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ab 13.03.2023

Lärm und Bahn

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes Mitte 2016 fertig erstellt. 2018 war das EBA in die turnusgemäße Lärmaktionsplanung im Fünf-Jahres-Abstand eingestiegen (§ 47d Abs. 5 BImSchG). Hierfür startet nun ab dem 13.03.23 die nächste Beteiligung der Öffentlichkeit, die bis einschließlich 24.04.23 laufen wird.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter umgebungslaerm@eba.bund.de richten.

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