Katastrophenschutz

Hinweise für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, Personen mit Heimbeatmungsplatz und Gehörlose

Katastrophenschutz

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die aufgrund eines Stromausfalls nicht aus ihrer Wohnung herauskommen, Menschen, die heimbeatmet werden und zwingend innerhalb weniger Stunden auf Strom angewiesen sind, Menschen, die gehörlos sind und daher Lautsprecher- oder Radiodurchsagen nicht hören, um nur einige Beispiele zu nennen, sind im Falle von Stromausfällen, Trinkwasserverunreinigungen, größeren Chemieunfällen o.ä. in besonderem Maße auf fremde Hilfe angewiesen.

Bislang war es aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, diese Personengruppen gezielt zu erfassen. Nun hat sich ein Verein gegründet, der die Plattform „NOTFALLREGISTER.EU“ (Link: https://www.notfallregister.eu) betreibt, der diese Hürde bewältigt.

Menschen die dem o.g. Personenkreis angehören können/sollten sich auf der Plattform, natürlich völlig freiwillig, anmelden. Der Landkreis München möchte diese Möglichkeit gerne nutzen, um den Handelnden vor Ort die Möglichkeit zu geben, noch zielgerichteter und passgenauer agieren zu können. Die Nutzer des Notfallregisters, also z.B. die Gemeinde, würde in diesem Fall mittels individueller Zugangsdaten die für die betreffende Gemeinde hinterlegten Daten von hilfsbedürftigen Personen oder Einrichtungen erhalten.

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