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Gemeinde Planegg | Online: https://www.planegg.de/
Sie sind hier: Gemeinde > Startseite > Informationen zur Corona-Pandemie
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus, zu den Maßnahmen der Behörden sowie zu den Aktivitäten der Gemeinde Planegg.
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt.
Die Gemeinde Planegg bietet zusammen mit der Gemeinde Neuried eine Teststation für Negativ-Testungen an. Im Erdgeschoss des Gebäudes „Am Haderner Winkel 6" in Neuried können sich alle Bürger dieser Gemeinden auf den Corona Virus (SARS-CoV-2) testen lassen. Der Test erfolgt mithilfe eines Rachenabstriches.
Teilnahmevoraussetzung:
Regeln/Ablauf:
Anmeldungen für Mittwoch und Freitag nimmt das Testzentrum der Gemeinde Planegg unter der Telefonnummer 0160/96679795 entgegen:
Mittwoch: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Tel: 0160/96679795 oder per E-Mail an teststation@planegg.de
Anmeldungen für Dienstag und Donnerstag nimmt die Gemeinde Neuried entgegen:
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Tel.: 089 / 759 01 – 988 oder per E-Mail: test-corona@neuried.de
Alternativ: Testzentrum in Haar
Landkreis-Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich in München-Haar, Wasserburger Straße 43-47, kostenfrei testen zu lassen. Im landkreiseigenen Testzentrum in Haar wird an 7 Tagen/Woche getestet.
Öffnungszeiten: Montag-Sonntag, 8:00-18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass im Testzentrum Haar keine Voranmeldung möglich ist und es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Mehr Infos hier.
Bürgermeister Hermann Nafziger, Thomas Angerer von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Michaela Noß von der Vonovia und Bürgermeister Harald Zipfel beim Pressetermin in der Teststation.
In diesen Kabinen wird getestet.
Lockdown-Regelungen für alle Lebensbereiche:
Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums
Corona-Maßnahmen in Bayern:
Die Berichte aus den Kabinettssitzungen sind die aktuellste Informationsquelle für die geltenden Regelungen in Bayern
Mit der Corona-Warn-App der Bundesregierung können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.
WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?
Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen.
Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lücken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unserer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten.
WIE FUNKTIONIERT DIE APP?
Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzer/-innen begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht.
Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.
WAS PASSIERT MIT DEN DATEN?
Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.
Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch einen Namen.
Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begegnung mit einem anderen Menschen tauschen die Smart-
phones nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden
hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch keine Standortbestimmung.
Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht.
Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden, sowie der Benachrich-
tigten sind nicht nachverfolgbar – nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzer/-innen und auch nicht für die Betreiber der App-Stores.
Hier kann man die App herunterladen: https://www.bundesregierung.de/breg-de
Für Eltern von Kindern, die in Planegg und Martinsried eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, haben wir wichtige Informationen und Formulare hinterlegt. Sie finden diese hier:
Wichtige Informationen für Eltern
Für alle Familien, die aktuell zu Hause sind, haben wir auch eine bunte Fülle von Anregungen und Ideen zusammengestellt. Viel Spaß beim Ausprobieren und bleiben Sie gesund!
Auf dem Foto sehen Sie übrigens die Steinschlange am Familienzentrum. Diese darf gern wachsen! Einfach einen Stein mit wasserfester Farbe gestalten und dazulegen...
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt:
Das Bundesministerium für Finanzen ist für die Auszahlung von Überbrückungshilfen zuständig:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat eine detaillierte Seite für Fragen rund um Corona eingerichtet:
25.02.2021:
Neuregelung ab 01.03.2021:
Positivliste - Liste aller Branchen, die derzeit öffnen dürfen: (Stand 27.02.2021)
Regelungen zum Nachlesen und die Verordnung zur Änderung der
11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
20.01.2021:
Die Corona-Pandemie hat auch Ende Januar 2021 ihre Bedrohlichkeit nicht eingebüßt. Die Intensivstationen sind aufgrund der besonders hohen Infektionszahlen der letzten Wochen nach wie vor an der Grenze des Leistbaren. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bayerische Ministerrat die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021 beschlossene weitere Verlängerung der bundesweiten Lockdown-Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021.
Wer darf trotzdem öffnen?
Hier finden Sie die Liste der Geschäfte, die zum jetzigen Zeitpunkt öffnen dürfen:
FAQ-Liste
Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 06.01.2021 in Bezug auf den Einzelhandel folgendes beschlossen:
"Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten"
(Quelle: https://www.bayern.de/service/presse-2/ministerratsberichte/)
Die Überbrückungshilfe III wurde verbessert: der monatliche Maximalbetrag für alle Unternehmen wurde auf 200.000 Euro pro
Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen deutlich auf 500.000 Euro pro Monat erhöht, die Laufzeit des Programms für viele betroffene Unternehmen bis Ende Juni 2021 verlängert sowie den Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt.
Alle Infos zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
04.01.2021:
In weiten Teilen des Bundesgebietes entstehen durch das Coronavirus weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das Bundesfinanzministerium hat daher angekündigt, den Geschädigten durch eine angemessene Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen. Bis zum 31.03.2021 werden Anträge auf Steuerstundung großzügig gewährt. Hier die Regelung im Einzelnen.
30.11.2020:
Für eine konkrete Beratung zu einzelnen Programmen bieten Bund und Land jeweils spezifische Hotlines.
Hotlines für Überbrückungshilfe und Novemberhilfe:
- für prüfende Dritte: Tel. 030 52685087, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr (BMWI)
- für Soloselbständige mit Direktantrag: Tel: 030 1200 21034, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr
- für gewerbliche Antragsteller*innen: Tel. 089 5116-1111, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr (IHK München und Oberbayern)
- allgemeine Hotline für Wirtschaftsfragen rund um Corona: Tel. 030 12002-1031 / -1032 (BMWI)
Alle Infos über Beantragung, Höhe der Hilfen und Fristen finden Sie hier.
16.11.2020:
Die Bayerische Staatsregierung wird auf Grund Kabinettsbeschlusses weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 zur Verfügung stellen, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Das Programm besteht aus folgenden Komponenten:
14.11.2020:
Die Bundesregierung hat für November 2020 zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft beschlossen. Der Schutzschirm für Betroffene wird um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 10 Mrd. EUR ergänzt. Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels sind ebenfalls antragsberechtigt. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind.
Übersichtliche Informationen finden sich dazu hier.
02.11.2020:
Eine gute Informationsquelle für spezielle Fragen ist:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/
08.09.2020:
Für den Betrieb von Sportstätten aller Art gelten wurde am 13.07.2020 ein Rahmenkonzept für Bayern in Kraft gesetzt. Darunter fallen inbesondere (Vereins-)Sporthallen, Fitnesstudios, Kletterhallen und Tanzstudios.
Rahmenhygienekonzept Sport zum Download.
Die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) in der Fassung vom 1. September 2020 finden Sie hier. Sie wurde zuletzt bis einschließlich 18. September 2020 verlängert.
Zur Umsetzung von § 12 Absatz 4 Satz 2 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt seit dem 15. Juli 2020 folgendes Rahmenhygienekonzept für Märkte ohne Volksfestcharakter im Freien. Dieses richtet sich an den jeweiligen Marktveranstalter. Merkblatt zur Verordnung
26.05.2020:
Am 26.05.2020 hat Ministerpräsident weitere Lockerungen ab 30. Mai bzw. 8. Juni für den Freistaat bekanntgegeben im Bereich der Erwachsenenbildung, beim Betrieb von Reisebusunternehmen, bei der Abgabe von Speisen und Getränken durch gastronomische Betriebe im Freien, im Bereich des Sports, beim Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetrieb, für Kinos, im Vorlesungsbetrieb bekannt gegeben. Bericht aus der Kabinettssitzung
25.05.2020:
Ab dem 30. Mai 2020 können Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks wieder öffnen. Es gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
· keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
· Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
· Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.
Hier das Rahmenkonzept für betriebliche Schutz- und Hygienekonzepte von Beherbergungsbetrieben und anderen Anbietern touristischer Unterkünfte.
16.05.2020:
Unter strengen Auflagen können die Biergärten und Freischankflächen ab 18. Mai 2020 wieder Gäste bewirten. Was dabei zu beachten ist, finden Sie im Hygienekonzept Gastronomie der Bayer. Staatskanzlei.
30.04.2020:
Hier die aktuelle Positivliste (FAQ). Neu ist u.a., dass neben Friseuren nun auch Fußpflege, Podologie-Praxen und Physiotherapeuten ab 4.5.2020 wieder öffnen dürfen. Die Liste der weiterhin gesperrten Einrichtungen finden Sie unter Punkt 9. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, ist weiterhin untersagt.
22.04.2020:
Die Positivliste wurde erneut aktualisiert. Hier die aktuelle Positivliste (FAQ). Unter anderem wurden die Bestimmungen für den Buchhandel, den Fahrradhandel, den Verleih von Sportgeräten, für E-Cigartetten-Geschäfte und Blumenläden konkretisiert.
22.04.2020:
Das Landratsamt München hat eine Reihe von Informationen für Unternehmen zusammengestellt. U.a. LfA- und KfW-Webinare
Finanzierungshilfen, Beratungsgutscheine für staatlich finanzierte Unternehmensberatung, Informationen zum Kurzarbeitergeld, steuerliche Hilfen. Mehr.
20.04.2020:
Hier die aktuelle Positivliste. Baumärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen dürfen seit 20.04.2020 wieder öffnen. Ab dem 27.04.2020 dürfen zusätzlich alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Hier mehr Infos zu den Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.
20.04.2020:
Hinweise zur Lockerung des Ladenschlussgeseztes finden Sie hier.
07.04.2020
Arbeitgeber-Hotline im Landratsamt bei Fragen zu Kurzarbeit, Föderung, Ladenöffnungzeiten, Soforthilfe, Agentur für Arbeitetc.
Die Kontakte zu den zuständigen Stellen finden Sie hier.
Es gibt kaum einen Bereich des Lebens, der aktuell nicht mittelbar oder unmittelbar von der Corona-Krise betroffen ist. Die Auswirkungen betreffen die unterschiedlichsten Lebenslagen und zahlreiche persönliche Situationen. Entsprechend viele Fragen und Sorgen tauchen aktuell bei den Bürgerinnen und Bürgern auf. Um diese noch zielgerichteter leiten zu können und um den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über wichtige Anlaufstellen und Hilfsangebote zu geben, hat das Landratsamt einen Handzettel mit Kontaktadressen zentraler Ansprechpartner für Fragen, Sorgen und Nöte im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Der vierseitige Handzettel enthält die Nummern des Bürgertelefons für den Landkreis München sowie weitere wichtige Hotlines. Darüber hinaus hat das Landratsamt darin mehr als 30 weitere Kontaktadressen zu behördeninternen, aber auch externen Anlaufstellen zusammengefasst, die den Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Fragen und Anliegen zur Verfügung stehen. Die Übersicht gliedert sich in die Themen Unternehmen/Gewerbe/Arbeitgeber, Arbeitnehmer/Kurzarbeit/Finanzen, Soziales, Senioren/Pflege sowie Familie und Jugend. Darin enthalten sind unter anderem wichtige Kontakte für schnelle Hilfe bei häuslicher Gewalt, Anlaufstellen für Erziehungsfragen, zu Grundsicherung oder der Kontakt zur Wirtschaftsförderung des Landkreises, die Beratung und Information zu Unterstützungsangeboten und Förderungen bzw. Hilfen für Unternehmen bietet.
Schnelle Hilfe und Beistand bei Erziehungsproblemen und häuslicher Gewalt
Besonders bedrohlich können die Konsequenzen von Ausgangsbeschränkungen und Quarantäne auch für Frauen und Familien sein. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist auch ein Anstieg von häuslicher Gewalt sowie von Familienkonflikten zu erwarten. Die Interventionsstelle des Landkreises München (Tel. 089/6221-1221, E-Mail: interventionsstelle@lra-m.bayern.de) sowie die Eltern- und Jugendberatungsstelle im Landratsamt München (Tel. 089/444 54 00, E-Mail: beratungsstelle@lra-m.bayern.de) stehen Betroffenen auch aktuell telefonisch und per E-Mail für Fragen und Hilfe zur Verfügung.
Den kompletten Handzettel finden Sie hier.
https://www.landkreis-muenchen.de/fileadmin/files/Publikationen/Anlaufstellen_07042020.pdf
Aktuelle Fallzahlen für den Landkreis München, aufgeschlüsselt nach Kommunen, finden Sie unter https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/fallzahlen/
Die Zahlen werden einmal täglich – jeweils um die Mittagszeit – aktualisiert.
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf folgenden Seiten:
Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Informationen der Bundesregierung zum Coronavirus
https://www.bundesregierung.de/breg-de
Tagesaktuelle Informationen des Robert Koch Instituts
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Die bayerischen Gesundheitsbehörden beobachten die Entwicklung beim Coronavirus sehr genau. Sie stehen dabei in engem Kontakt mit dem Bund und den anderen Bundesländern. Die aktuellsten Informationen und Pressemitteilungen zum Coronavirus gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Aktuelle Informationen gibt es auch auf der Website des Landratsamts München unter
https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/
Das Landratsamt München hat zudem ein Bürgertelefon zum Thema Coronavirus eingerichtet.
Das Bürgertelefon ist unter 089/6221-1234 erreichbar (Montag bis Freitag, 9-16 Uhr). Die Hotline ist ein Angebot ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München.
Wenn Sie befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, helfen Ihnen folgende Informationen der Bundesregierung weiter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-fuer-erkrankte-1734944
Alle Menschen, die wegen Corona Unterstützung brauchen oder leisten wollen, können sich an das Sozialnetz Würmtal-Insel der Würmtalgemeinden wenden. Die Würmtal-Insel als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle unterstützt die Angebote vor Ort bei Bedarf, z.B. durch die Abklärung von Fragen oder durch zentrale Werbung und Weiterleitung von Helferinnen und Helfern.
Kontakt: Frau Schüler, Frau Hopfmüller, Tel.: 089/89 32 97 40
https://www.wuermtal-insel.de/aktuelles-termine.html
Zudem kann man sich auch an die Nachbarschaftshilfe Planegg/Krailling wenden:
Kontakt: Frau Schuhbauer, Tel. 0176/20 44 77 69
Im Landratsamt gibt es jetzt zudem eine neue Hotline für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen
Neue Hotline für Ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen ab sofort erreichbar
Informationsauskunft, Vermittlung und Beratung in Zeiten der Corona-Pandemie
Der neue Service des Landratsamts München in Kooperation mit dem Freiwilligenzentrum der Caritas-Dienste im Landkreis München in Form einer Hotline-Nummer für das Ehrenamt im Landkreis ist ab sofort freigeschaltet unter der Durchwahl:
0800 – 0894000.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Sie informieren und beraten Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Organisationen im Bereich Freiwilligenengagement rund um das Thema zu Covid-19 – sei es zum Versicherungsschutz, zur Fürsorgepflicht und zu Pandemieplänen, zur Integration oder zu Fördermöglichkeiten des Landkreises.
Darüber hinaus beraten und vermitteln die Hotline-Beratungen Ehrenamtliche und Interessierte, die sich engagieren wollen, trägerübergreifend in die vielfältigen sozialen Dienste sowie an andere kommunale Anlaufstellen und Koordinierungszentren des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis München.
Informationen zur Abfallentsorgung bei Corona-(Verdachts-)fällen bieten Ihnen:
das Landesamt für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/abfall/coronavirus/index.htm
das Bundesministerium für Umwelt: Information zur Abfallentsorgung SARS CoV-2
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