Gemeindemobil Nutzungsvereinbarung (Momentan steht das Gemeindemobil nicht zur Verfügung!)

Das Planegger Gemeindemobil, ein Ford Tourneo, steht Planegger Vereinen und Organisationen für Fahrten aller Art zur Verfügung. Es können damit Gruppenfahrten aller Art ohne Kilometerbegrenzung durchgeführt werden.
Vorsorglich möchten wir schon einmal darauf hinweisen, dass das Gemeindemobil ausschließlich für den Personentransport zur Verfügung gestellt wird. Für den etwaigen Transport von größeren Gegenstände bitten wir eine andere Lösung in Betracht zu ziehen.
Die Termine für die Vermietung des Fahrzeugs werden maximal vier Wochen im Voraus vergeben.
Vermietung pro Verein / Institution maximal an zwei Wochenenden pro Monat. Ab einer Verleihanfrage von 14 Tagen oder länger bedarf es einer besonderen Genehmigung.

Stand Januar 2023

 

Gemeindemobil der Gemeinde Planegg

 

  1. Nutzungsberechtigte:

Das Gemeindemobil steht für Senioreninitiativen, Planegger Vereine und Jugendorganisationen sowie für die Einkaufsfahrten der Gemeinde für ältere Planegger/Martinsrieder Bürger bereit.

Es können damit Gruppenfahrten mit einer nicht festgesetzten Entfernung durchgeführt werden.

 

Die Termine für die Vermietung des Fahrzeugs werden maximal vier Wochen im Voraus vergeben.

Vermietung pro Verein / Institution maximal an zwei Wochenenden pro Monat.

Ab einer Verleihanfrage von 14 Tagen oder länger bedarf es einer besonderen Genehmigung.

 

  1. Anmeldung:

Die Nutzung des Gemeindemobiles ist bei der Gemeinde Planegg, über den Betriebshof per E-Mail betriebshofbuero@planegg.de spätestens 1 Woche vor der Nutzung zu beantragen.

Gerne kann man vorab telefonisch anfragen Tel.: 089/89926-135/134.

 

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Im Rahmen der Übergabe muss der Führerschein des Fahrers, Fahrer/in muss mindestens 24 Jahre alt sein, vorgelegt werden.

Für Jugendorganisationen aus der Gemeinde Planegg gilt davon abweichend für alle FahrerInnen, dass sie alle im Besitz einer mind. zweijähren Fahrerlaubnis sein müssen.

Sollte neben dem Abholer des Gemeindemobiles noch weitere Fahrer mit dem Fahrzeug fahren, sind diese auf Seite 4 des Nutzungsvertrages unter Angabe von Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Der Abholer (= Nutzungsnehmer) trägt jedoch die Gesamtverantwortung für das Gemeindemobil während der vereinbarten Überlassungsdauer.

Sollte das Gemeindemobil trotz Vormerkung nicht benötigt werden, muss der Antrag spätestens eine Woche vor Vertragsbeginn storniert werden.

 

  1. Fahrer/in:

Den Fahrer muss die jeweilige Organisation selbst stellen.

Dieser muss die Führerscheinklasse B, BE besitzen und mindestens 24 Jahre alt sein.

Für Jugendorganisationen aus der Gemeinde Planegg gilt davon abweichend für alle FahrerInnen, dass sie alle im Besitz einer mind. zweijähren Fahrerlaubnis sein müssen.

Der Führerschein ist vorzulegen. Zudem muss die Seite 4 des Nutzungsvertrages ausgefüllt werden.

 

  1. Kaution, Gebühr, Nutzungsvertrag:

Bei der Anmeldung ist der Nutzungsvertrag von dem Vertreter der Organisation im Betriebshof zu unterzeichnen. Eine Kaution oder Gebühr werden nicht erhoben. Die Regelung des Nutzungsvertrages gilt jedoch uneingeschränkt.

 

  1. Einweisung, Übergabe, Abnahme:

Die Einweisung des Fahrzeuges bzw. die Übergabe findet durch den Betriebshof von

Montag – Donnerstag 08.00 – 11.30 und 13.00 – 16.00 Uhr sowie

Freitags 08.00 – 11.30 Uhr statt.

Das Gemeindemobil ist ordnungsgemäß (d.h. vollgetankt, in gereinigtem Zustand und unbeschädigt) zu übergeben. Der Autoschlüssel kann am Wochenende in den dafür vorgesehen Schlüsselsafe zurückgebracht werden.

 

  1. Versicherung, Unfall:

Das Fahrzeug ist durch die Gemeinde Vollkasko versichert, mit einer Eigenbeteiligung von 1000,00 €, pro Schaden. Der Nutzungsnehmer ist der Gemeinde zum Ersatz sämtlicher aus einem Schadensfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden (ggf. inkl. Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung) verpflichtet, soweit diese nicht von Dritten oder dem Fahrzeugversicherer getragen werden. Sollte die Inanspruchnahme einer Versicherung zu einer Prämienerhöhung führen, verpflichtet sich der Nutzungsnehmer dazu, diese Mehrkosten zu tragen.

Bei Schadensfällen ist Frau Keil im Rathaus unter der Tel.: 089/89926-112. bzw. unter keil@planegg.de zu benachrichtigen. Ebenso hat eine unverzügliche Meldung an den Betriebshof Tel.: 089/89926-134 zu erfolgen.

 

Stand Januar 2023

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